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Ursprünge des Kupierens
Das sogenannte Kupieren ist eigentlich eine Amputation. Schmerzhaft, grausam, blutrünstig - aber mit jahrhundertelanger Tradition. So ging man schon im Mittelalter von der irrigen Annahme aus, dass beschnittene Hunde nicht mehr wildern würden. Außerdem glaubte man, dass sich der Tollwuterreger in der Schwanzspitze eines Hundes einnisten würde. Daher erließen einige Adelige seinerzeit die sogenannte "Schwanz-Steuer" oder befohlen das Abschneiden von Ohren und Schwanz der Hunde. Alsbald bemerkten Züchter die Vorteile bei Hundekämpfen. Denn die Hunde konnten sich nun nicht mehr in den Ohren verbeißen. So kam es, dass kupierte Körperteile von Hunden sogar zum Rassenmerkmal (zumeist für Kampf- oder Jagdhunde) erhoben wurden. Bis in unsere heutige Zeit hinein.

Folter für den Hund
Den Hunden werden beim Kupieren Ohren und/oder Schwanz gekürzt bzw. ganz abgeschnitten. Der Hund hat danach eine äußerst schmerzhafte Zeit

von bis zu 4 Wochen zu durchstehen, erst dann sind die Wunden halbwegs verheilt. Die anschließende Behinderung durch die Amputation dauert jedoch ein ganzes Hundeleben lang an. So pfeift dem Hund von nun an ungehindert der Wind um seine extrem empfindlichen Ohren und er ist in seinem Bewegungs- und Sozialverhalten durch den Verlust seines Schwanzes erheblich einge-schränkt. Der Schwanz und die Ohren des Hundes sind die Instrumente, mit denen der Hund seine emotionale Lage ausdrückt. Gleichzeitig dient der Schwanz aber auch als hochsensible "Antenne" für die Bewegungskoordination - auf all das muss der Hund fortan verzichten. Geradezu pervers erscheint es da, dass das Kupieren normalerweise in einem Lebensabschnitt durchgeführt wird, in dem der Hund sein Sozialverhalten maßgeblich prägt.

Ein kaum angewandtes Gesetz
Zwar ist es in Deutschland seit 1987 verboten, Hundeohren zu amputieren und immerhin seit 1998 dürfen auch keine Ruten mehr kupiert werden, allerdings ist das Gesetz das Papier nicht wert, auf

dem es geschrieben wurde. So dürfen beispielsweise Hunde, die später für Jagdzwecke eingesetzt werden sollen, weiterhin legal in Deutschland kupiert werden. Auch enthält die Tierschutz-Hunde-Verordnung kein Verbot für Haltung und Import von im Ausland kupierten Hunden. Es ist auch Gang und Gebe, dass ganze Welpenwürfe ins Ausland „verkauft“, anschliessend kupiert und dann wieder "zurückgekauft" werden. Letztlich beugt sich das Gesetz wieder der Züchter- und Jägerlobby.

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