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  Hessische Bundesratsinitiative zu Verbot von Zirkustieren
geschrieben von: Jan am Donnerstag, 04. September 2003, 10:40 Uhr
 
 
Presse- Infos zum Tierrecht & Tierschutz Hessen beschließt Bundesratsinitiative zu Verbot von Affen, Elefanten und Bären im Zirkus - Staatsminister Dietzel fordert Bundesverordnung zur Beendigung nicht artgerechter Zirkustierhaltung

Hessen startet im September eine Bundesratsinitiative zum Verbot von Affen, Elefanten und Bären im Zirkus. Außerdem soll der Bund dafür sorgen, dass ein Zirkuszentralregister zur besseren Kontrolle der Tierhaltung eingerichtet wird. Das hat das hessische Kabinett beschlossen.

Der für Tierschutz zuständige Staatsminister Dietzel erklärte dazu: "Der Bund muss endlich handeln und eine Verordnung erlassen, die nicht artgerechte Wildtierhaltungen im Zirkus beendet. Langjährige Erfahrungen zeigen, dass die bestehenden Regelungen zum Schutz von Tieren bei einigen Wildtierarten nicht greifen". Eine art- und verhaltensgerechte Unterbringung unter den besonderen Bedingungen eines reisenden Zirkusunternehmens sei praktisch nicht möglich.

"Die Tiere verbringen einen Großteil ihres Lebens in engen Transportwagen", so Minister Dietzel weiter. Schon dadurch seien Bewegung und artgemäßes Verhalten extrem eingeschränkt. Aber auch am Gastspielort sei der Aufbau tier(schutz)gerechter, ausbruchssicherer Gehege wegen der Notwendigkeit zur fortwährenden Mobilität in der Regel nicht realisierbar. "Die Folgen für die Tiere sind schwerwiegend: Verhaltensstörungen, Erkrankungen und auch Todesfälle sind keine Seltenheit", führte Dietzel aus. Hiervon besonders betroffen seien Affen, Elefanten und Bären, die deshalb im Mittelpunkt der Initiative stünden. "Man muss sich vor Augen halten, dass diese Tiere sehr komplexe, intelligente Lebewesen sind, die unter der nicht artgemäßen Lebensweise leiden". Hiermit muss jetzt Schluss sein!", erklärte der Minister.

Die Umsetzung des Tierschutzes im Zirkus solle weiterhin mit der Einführung eines Bundeszentralregisters gestärkt werden, das die Behörden bei ihrer Vollzugsarbeit unterstützt.

Nicht zuletzt die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz im Jahr 2002 veranlasst die Hessische Landesregierung zum Beschluss einer Bundesratsinitiative: "Die für den Vollzug zuständigen Bundesländer sind unmittelbare Adressaten der neuen Staatszielbestimmung. Tierschutz hat bei der hessischen Landesregierung einen hohen Stellenwert. Zum wirksamen Schutz der Tiere gibt es nur den Weg einer Bundesverordnung. Hier ist der Bund zum Handeln aufgefordert", erklärte Minister Dietzel abschließend.

Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 15.07.2003


 
 
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