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  EU Pässe für Haustiere ab 2004
geschrieben von: joe am Montag, 26. Januar 2004, 17:37 Uhr
 
 
Presse- Infos zum Tierrecht & Tierschutz Die europäische Komission hat beschlossen einen einheitlichen Pass für Haustiere einzuführen. Dieser Pass muss bei allen Auslandsreisen mit Hunden, Katzen und Frettchen mitgeführt werden. In diesem Pass wird amtlich attesttiert, dass der kleine Freund gegen Tollwut geimpft ist.

Die Europäische Kommission hat damit eine Entscheidung über ein einheitliches Muster für einen EU-Heimtierpass getroffen. Damit wird das Reisen mit Haustieren innerhalb der Europäischen Union künftig einfacher sowohl für die Tiere selbst als auch für ihre Halter. Die neuen EU-Bestimmungen werden im Juli 2004 wirksam. Von da an ist der neue Heimtierpass beim Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen außerhalb des eigenen Landes mitzuführen. Mit dem Pass wird amtlich attestiert, dass ein Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dies ist dann die einzige Bedingung, die Haustiere erfüllen müssen, wenn sie in der EU auf Reisen gehen. Für die Reise nach Irland, nach Schweden und in das Vereinigte Königreich gelten noch zusätzliche Regeln. Der Ausweis kann ferner Angaben über sonstige Impfungen enthalten, einschließlich solcher, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, sowie nähere Einzelheiten zur veterinärmedizinischen „Vorgeschichte" des Tieres.


 
 
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