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  EU-Tierpass kommt im Juli 2004
geschrieben von: joe am Mittwoch, 02. Juni 2004, 15:36 Uhr
 
 
Presse- Infos zum Tierrecht & Tierschutz Damit wird das Reisen mit Haustieren innerhalb der Europäischen Union künftig einfacher sowohl für die Tiere selbst als auch für ihre Halter. Die neuen EU-Bestimmungen (Verordnung (EG) Nr. 998/2003. ) werden im Juli 2004 wirksam.

Von da an ist der neue Heimtierpass beim Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen außerhalb des eigenen Landes mitzuführen. Mit dem Pass wird amtlich attestiert, dass ein Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dies ist dann die einzige Bedingung, die Haustiere erfüllen müssen, wenn sie in der EU auf Reisen gehen. Für die Reise nach Irland, nach Schweden und in das Vereinigte Königreich gelten noch zusätzliche Regeln*. Der Ausweis kann ferner Angaben über sonstige Impfungen enthalten, einschließlich solcher, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, sowie nähere Einzelheiten zur veterinärmedizinischen „Vorgeschichte" des Tieres.

Weshalb ein Pass für Haustiere?
Bis Heute verlangten die einzelnen Mitgliedstaaten die unterschiedlichsten Bescheinigungen, die attestieren sollen, dass ein Tier die Einreisebestimmungen erfüllt. Mit der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 ist das Reisen mit Haustieren harmonisiert worden, um den Bürgern der EU die Mitnahme von Haustieren zum Beispiel im Urlaub gemeinschaftsweit zu erleichtern.

Wo erhalte ich einen Pass?
Nach Anfragen von uns stellten wir fest, dass verschiedenen Stadt- Gemeindeverwaltungen noch etwas überfordert sind, fragen Sie nach bei Ihrer Stadt/Ortsverwaltung oder einfach bei Ihrem Tierarzt. Falls Sie eine elektronische Kopie des Passes haben wollen, schicken Sie bitte ein e-mail an Ilse.Gordts@cec.eu.int. Vergessen Sie nicht anzugeben, in welcher Sprache Sie das Passmodel haben wollen.

* Bei Tieren, die aus einem EU-Mitgliedstaat nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich verbracht werden, muss mehrere Monate, nachdem sie gegen Tollwut geimpft worden sind, eine Antikörper-Titration vorgenommen worden sein. Mit diesem Test wird geprüft, ob die Impfung wirksam war. Das Vereinigte Königreich und Irland verlangen außerdem, dass die Tiere nach den dortigen Vorschriften für die Beförderung von Heimtieren gemäß dem sog. Pets Travel Scheme (PETS) gegen Zecken und Bandwürmer (echinococcus) behandelt sein müssen. Für das Mitführen von Heimtieren nach Schweden gelten je nach Herkunftsland des Tieres besondere Bestimmungen.

 
 
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