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  Heimtierpass ist verbindlich ab dem 01. Oktober 2004
geschrieben von: joe am Montag, 04. Oktober 2004, 11:23 Uhr
 
 
Presse- Infos zum Tierrecht & Tierschutz BRÜSSEL - Neue Regelungen zur Einreise mit Heimtieren in die Europäische Uniongültig ab dem 03. Juli 2004, verbindlich ab dem 01. Oktober 2004Ab dem 3. Juli 2004 gelten für die Einreise mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) aus Drittländern die Regelungen einer Europäischen Verordnung(1), die im Mai letzten Jahres verabschiedet wurde. Inzwischen wurden die erforderlichen Durchführungsvorschriften erlassen. Ziel ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.

Die Sonderregelungen für den Reiseverkehr können für höchstens 5 Heimtiere der Arten Hund, Katze, Frettchen in Anspruch genommen werden, die eine Person begleiten und nicht zum Verkauf bestimmt sind. Die Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere richten sich grundsätzlich nach der Tollwutsituation des Herkunftsdrittlandes und des Bestimmungsmitgliedstaates in der EU. Die traditionell tollwutfreien Mitgliedstaaten Irland, Schweden, Malta und Vereinigtes Königreich können für einen Übergangszeitraum von 5 Jahren ihre schärferen Anforderungen an den Nachweis des Impfschutzes und besondere Bestimmungen über antiparasitäre Behandlungen beibehalten.Informationen können von den Websites der schwedischen und britischen Behörden unter www.defra.gov.uk und www.sjv.se sowie
der irischen Behörden unter www.agriculture.ie/index.jsp?file=pets/index.xml abgerufen werden. Für Zweifelsfaelle und weitergehende Fragen steht für Irland auch eine Helpline zur Verfügung, die telefonisch unter der Nummer 0035316072827 oder per email unter pets@agriculture.gov.ie erreichbar ist.Für Malta gelten die gleichen besonderen Bestimmungen wie für Irland und das Vereinigte Königreich.Weitere Inforamtionen erhalten Sie unter: http://www.verbraucherministerium.de/ und bei der Bundestierärztekammer.

 
 
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