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Erstmals hohe Anforderungen für die Haltung von Pelztieren festgelegt

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Datum: 14.06.2005, 15:11 Uhr

Die Bundesregierung hat den Vorschlag der Verordnung zur Änderung der Nutztierhaltungsverordnung für Pelztiere dem Bundesrat zugeleitet. "Das ist ein Riesenerfolg für den Tierschutz in der Nutztierhaltung", so Matthias Berninger, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, heute in Berlin. "Wir haben erstmals detaillierte Haltungsbedingungen für Pelztiere festgelegt und sie den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst." Das Wohlbefinden von Pelztieren hänge wesentlich von ihren biologischen Eigenschaften im Verhältnis zu ihren Haltungsbedingungen ab, erklärte Berninger.
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Mit dem Vor­schlag entspricht die Bundesregierung auch der Aufforderung des Bundesrates, Haltungsbedin­gungen für Pelztiere vorzulegen. Allerdings lehnte der Bundesrat es ab, die Verordnung bereits am 8. Juli auf die Tagesordnung zu setzen und begründete dies mit mangelnder Eile. Somit kann der Bundesrat der Verordnung erst am 23. September zustimmen.

Mit der Verordnung werden die Haltungsbedingungen für Pelztiere stufenweise verbessert und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um konkrete Bestimmungen für das Halten von Pelztieren erweitert. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass Pelztiere art­gemäß fressen, trinken und ruhen können und einen gesonderten Bereich haben, in den sie sich zurückziehen können. Darüber hinaus werden die Grundflächen für Nerze, Iltisse, Füchse, Marderhunde, Sumpfbiber und Chinchillas, angepasst an ihre spezifischen Bedürfnisse, im Einzelnen festgelegt. Für Nerze und Sumpfbiber wird z.B. ein Schwimmbecken vorgeschrieben.

Quelle: BMVL Pressestelle




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