Tier Rechts Bund

Keine Exporterstattungen mehr für lebende Schlachtrinder

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Datum: 27.01.2006, 09:56 Uhr




BERLIN - Der Verwaltungsausschuss Rindfleisch hat heute die Abschaffung der Exporterstattungen für lebende Schlachtrinder beschlossen. Damit konnte ein seit Anfang der 90iger Jahre verfolgtes Ziel der Bundesre­gierung zur Verbesserung des Tierschutzes erreicht werden. Anlässlich des Agrarministerrates zu Beginn dieser Woche hatte sich Bundesagrarminister Seehofer ausdrücklich für die zügige Abschaffung der Export­erstattungen für lebende Schlachtrinder ausgesprochen.


Die Ausfuhren lebender Schlachtrinder aus der Gemeinschaft und die dabei immer wieder auftretenden Tierschutzprobleme werden seit Jahren heftig kritisiert. Die Kommission hat die Anforderungen des Tierschutzes beim Transport der Tiere in den letzten Jahren zwar deutlich ausgeweitet, es sind jedoch immer wieder Fälle aufgetreten, in denen der Tierschutz eklatant missachtet wurde. Dieses ist auch durch eine weitere Verschärfung der Kontrollen nicht zu verhindern. Die Abschaffung der Exporterstattungen ist damit der einzig richtige und logisch konse­quente Schritt, um zu einer wirklichen Verbesserung für den Tierschutz zu kommen.

Nicht betroffen von der heute beschlossenen Regelung sind Zuchttiere. Diese werden ohnehin in einem viel geringerem Umfang und unter sehr viel besseren Bedingungen exportiert. Die Exporterstattung für Rindfleisch ist von der heutigen Regelung nicht betroffen, sie bleibt auch weiterhin bestehen.

Der damit gegangene Schritt erscheint auch angesichts der derzeit guten Preissituation für Schlachtrinder für die deutschen Bauern tragbar.

Quelle: BMELV



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