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Hessische Bundesratsinitiative zu Verbot von Zirkustieren

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Datum: 04.09.2003, 10:40 Uhr
Hessen beschließt Bundesratsinitiative zu Verbot von Affen, Elefanten und BĂ€ren im Zirkus - Staatsminister Dietzel fordert Bundesverordnung zur Beendigung nicht artgerechter Zirkustierhaltung

Hessen startet im September eine Bundesratsinitiative zum Verbot von Affen, Elefanten und BĂ€ren im Zirkus. Außerdem soll der Bund dafĂŒr sorgen, dass ein Zirkuszentralregister zur besseren Kontrolle der Tierhaltung eingerichtet wird. Das hat das hessische Kabinett beschlossen.

Der fĂŒr Tierschutz zustĂ€ndige Staatsminister Dietzel erklĂ€rte dazu: "Der Bund muss endlich handeln und eine Verordnung erlassen, die nicht artgerechte Wildtierhaltungen im Zirkus beendet. LangjĂ€hrige Erfahrungen zeigen, dass die bestehenden Regelungen zum Schutz von Tieren bei einigen Wildtierarten nicht greifen". Eine art- und verhaltensgerechte Unterbringung unter den besonderen Bedingungen eines reisenden Zirkusunternehmens sei praktisch nicht möglich.

"Die Tiere verbringen einen Großteil ihres Lebens in engen Transportwagen", so Minister Dietzel weiter. Schon dadurch seien Bewegung und artgemĂ€ĂŸes Verhalten extrem eingeschrĂ€nkt. Aber auch am Gastspielort sei der Aufbau tier(schutz)gerechter, ausbruchssicherer Gehege wegen der Notwendigkeit zur fortwĂ€hrenden MobilitĂ€t in der Regel nicht realisierbar. "Die Folgen fĂŒr die Tiere sind schwerwiegend: Verhaltensstörungen, Erkrankungen und auch TodesfĂ€lle sind keine Seltenheit", fĂŒhrte Dietzel aus. Hiervon besonders betroffen seien Affen, Elefanten und BĂ€ren, die deshalb im Mittelpunkt der Initiative stĂŒnden. "Man muss sich vor Augen halten, dass diese Tiere sehr komplexe, intelligente Lebewesen sind, die unter der nicht artgemĂ€ĂŸen Lebensweise leiden". Hiermit muss jetzt Schluss sein!", erklĂ€rte der Minister.

Die Umsetzung des Tierschutzes im Zirkus solle weiterhin mit der EinfĂŒhrung eines Bundeszentralregisters gestĂ€rkt werden, das die Behörden bei ihrer Vollzugsarbeit unterstĂŒtzt.

Nicht zuletzt die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz im Jahr 2002 veranlasst die Hessische Landesregierung zum Beschluss einer Bundesratsinitiative: "Die fĂŒr den Vollzug zustĂ€ndigen BundeslĂ€nder sind unmittelbare Adressaten der neuen Staatszielbestimmung. Tierschutz hat bei der hessischen Landesregierung einen hohen Stellenwert. Zum wirksamen Schutz der Tiere gibt es nur den Weg einer Bundesverordnung. Hier ist der Bund zum Handeln aufgefordert", erklĂ€rte Minister Dietzel abschließend.

Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums fĂŒr Umwelt, lĂ€ndlichen Raum und Verbraucherschutz vom 15.07.2003




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