Auch wenn sich alle auf die Schulter geklopft haben, und Tierschutz jetzt als Staatsziel im Grundgesetz steht, hat dies praktisch keine Auswirkungen. Das soll sich jetzt änderen und der Weg der Verbandsklage für Tierschützer eröffnet werden.
Schleswig-Holstein bringt eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat ein, die es Tierrechtsvereinen ermöglichen soll, gegen Tierquälerei zu klagen. So sollen endlich die im Grundgesetz den Tieren eingeräumten Rechte auch tatsächlich umgesetzt werden!
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